Worum es geht
Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude erhalten weiterhin städtische Hilfe: Der Rat hat einstimmig die städtischen Förderrichtlinien an neue Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen jeweils 50.000 Euro an städtischen Eigenmitteln für Sanierungen und Instandsetzungen bereit.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.