Worum es geht
Der Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, ein stehendes Angebot für Schiedsvereinbarungen im Rahmen der neuen Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubgut abzugeben. Dies soll die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern rechtssicherer und transparenter regeln.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.