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Stadt wählen, aktuell: Münster

Bezirksvertretung Münster-Hiltrup · 12. Juni 2025 · TOP 7.1

Gemeinsamer Antrag der BV-Hiltrup, auf Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Hiltrup hat einstimmig beschlossen, den Fördervereinen aller Schulen im Stadtbezirk einmalig jeweils bis zu 5.000 Euro aus Haushaltsresten bereitzustellen. Die Schulen können die Zuwendungen für Anschaffungen wie Lernmaterialien, IT-Ausstattung oder Schulhofgestaltungen nutzen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.