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Anfrage AFN/0002/2023 · Bezirksvertretung Münster-Nord · 28. Februar 2023 · TOP 4.3

Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Kinderhaus

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, warum das Amt für Immobilienmanagement nicht gegen das unerlaubte Parken auf dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses in Kinderhaus vorgeht.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die für ehrenamtliche Einsatzkräfte benötigten Parkplätze regelmäßig durch unberechtigt Parkende blockiert werden, was im Einsatzfall zu Verzögerungen führen kann. Zusätzliche Verbotsschilder zeigen kaum Wirkung, und ein Abschleppen ist rechtlich nicht umsetzbar, da es sich baurechtlich nicht um Feuerwehr-Aufstellflächen handelt. Als dauerhaft wirksame Lösung sieht die Feuerwehr bauliche Zugangssperren wie gesteuerte Tor-, Schranken- oder Polleranlagen; das Problem tritt vergleichbar auch an den Standorten Roxel und Geist auf.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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