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Anfrage AFO/0004/2025 · Bezirksvertretung Münster-Ost · 10. April 2025 · TOP 6.4

Emsbrücke "Alte Schifffahrt" Gelmer

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den Hintergründen der Sperrung der Emsbrücke „Alte Schifffahrt“ in Gelmer für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Sie fragt nach den Zuständigkeiten zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Steinfurt, den Möglichkeiten zum Erhalt des Bauwerks sowie nach eventuellen Fördermitteln für eine Instandsetzung.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Brücke auf der Kreisgrenze liegt und die Baulast sowie die Verkehrssicherungspflicht zu je 50 Prozent bei der Stadt Münster und dem Kreis Steinfurt liegen. Da die statischen Nachberechnungen noch nicht abgeschlossen sind und möglicherweise erst eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden muss, ist eine zeitnahe Aufhebung der Gewichtsbeschränkung unwahrscheinlich. Sollte eine wirtschaftliche Instandsetzung für den Schwerlastverkehr machbar sein, könnte eine Förderung des Landes oder Bundes in Anspruch genommen werden.

  • Seit dem 21. Februar 2025 ist die Brücke für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt.
  • Die Stadt Münster und der Kreis Steinfurt tragen die Baulast zu jeweils 50 Prozent.
  • Die Brücke stammt aus dem Jahr 1950.
  • Bei einer grundhaften Ertüchtigung beträgt die Förderquote voraussichtlich 70 Prozent.
  • Die Zweckbindungsfrist bei einer Förderung liegt bei 10 Jahren.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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