Gefragt
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Planungen für das Fernwärmenetz und der kommunalen Wärmeplanung. Zudem möchte sie wissen, wie weit der Transformationsplan fortgeschritten ist und ob Bürgerinnen und Bürger künftig verpflichtet sein werden, sich an ein Fernwärmenetz anzuschließen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtnetze Münster erklären, dass die kommunale Wärmeplanung derzeit federführend durch die städtische Stabsstelle Klima erarbeitet wird und interne Transformationspläne darin einfließen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht weder einen Benutzungszwang noch eine Baupflicht vor, und eine flächendeckende Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz ist aktuell nicht geplant. Eine Verpflichtung zum Anschluss wird stattdessen nur projekt- und vorhabenbezogen geprüft, wie dies bereits bei kalten Nahwärmenetzen in ausgewählten Neubaugebieten beschlossen wurde.
- Von Mitte Juni bis Mitte Juli 2025 erfolgt die Offenlage der Zwischenergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse.
- Die Fertigstellung der Handlungsstrategien ist für Dezember 2025 vorgesehen.
- Der Rat der Stadt Münster soll die fertige kommunale Wärmeplanung voraussichtlich im 1. Quartal 2026 beschließen.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.