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Anfrage AFO/0013/2026 · Bezirksvertretung Münster-Ost · 12. November 2026 · TOP 7.2

Drohnensichtung im Stadtgebiet

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost erkundigt sich nach dem Umgang mit zunehmenden Drohnensichtungen im Stadtgebiet. Angesichts von Befürchtungen bezüglich Ausspähung und Verletzung der Privatsphäre fragt sie nach Verhaltenshinweisen für Bürger sowie nach der Möglichkeit, private Drohnenflüge grundsätzlich zu verbieten.

Antwort der Verwaltung

Die Bezirksregierung Münster stellt klar, dass Drohnenflüge in der offenen Kategorie im urbanen Raum für leichtere Fluggeräte grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nicht generell von einem illegalen Einsatz ausgegangen werden kann. Für Flüge über Wohngrundstücken ist jedoch eine Zustimmung des Eigentümers oder eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorgeschrieben, deren Fehlen als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Bei Verdacht auf Straftaten oder Verletzungen der Privatsphäre können sich Bürger an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Ordnungsamt wenden.

  • Im städtischen Bereich ist der Betrieb zertifizierter Drohnen mit einer Startmasse von bis zu 3,99 kg genehmigungsfrei.
  • Im Außenbereich mit mindestens 150 m Abstand zu bestimmten Gebieten gilt die Genehmigungsfreiheit bis zu einer Startmasse von 24,99 kg.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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