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Anfrage AFO/0016/2021 · Bezirksvertretung Münster-Ost · 16. September 2021 · TOP 8.3

Anfrage zur Berichtsvorlage V/0542/2021 (Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße/Kirschgarten/Heriburgstraße; Wohngebiet und Neubau Grundschule)

Gefragt

Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-Ost fordern und hinterfragen verschiedene Aspekte des Bebauungsplans Nr. 562 in Handorf. Sie thematisieren unter anderem Solarenergie, den KfW-40-Standard, mehr Tiefgaragenplätze, den Anteil an sozial gefördertem Wohnraum für große Familien sowie die Lage einer Flüchtlingsunterkunft.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erklärt, dass spezielle Energieerzeugungsarten und KfW-Standards rechtlich nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können, sondern über städtische Kauf- und Erbbaurechtsverträge geregelt werden müssen. Die Anzahl der Parkplätze richtet sich nach der geltenden Stellplatzsatzung, wobei Tiefgaragen zudem deutlich höhere Bau- und Unterhaltskosten verursachen. Beim geförderten Wohnungsbau greifen die städtischen Vorgaben mit einer Quote von 60 Prozent bei Mehrfamilienhäusern, während konkrete Wohnungsmixe im späteren Vermarktungskonzept abgestimmt werden.

  • Bei Mehrfamilienhäusern sind 60 % der Nettowohnfläche als geförderter Mietwohnraum vorgesehen.
  • Der Bebauungsplan ermöglicht 100 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern.
  • Es sind 80 Wohneinheiten in Reihen- und Doppelhäusern vorgesehen.
  • Für städtische Verträge gilt aktuell der Standard KfW-Effizienzhaus 55.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.