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Stadt wählen, aktuell: Münster

Bezirksvertretung Münster-Südost · 29. April 2025 · TOP 4.5

Interkommunale Zusammenarbeit - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Münster und Sendenhorst hier: Übertragung der Straßenbaulast für das Grundstück Gemarkung Albersloh, Flur 5, Flurstück 84 auf die Stadt Münster

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Münster-Südost befürwortet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Sendenhorst, durch die Münster die Straßenbaulast für ein Grundstück in Albersloh übernimmt. Der Schritt ist notwendig im Zuge der Reaktivierung der Bahnstrecke Münster–Sendenhorst am Bahnübergang Zumbuschstraße / Am Steintor. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Vereinbarung zunächst nicht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.