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Haupt- und Finanzausschuss · 26. August 2020 · TOP 35.1
Zeitlich begrenzte Reduzierung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel von vier auf drei Züge mit Wirkung zum 01.08.2021 Änderung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/ Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 S chulgesetz NRW)"
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