Haupt- und Finanzausschuss · 26. August 2020 · TOP 35

Zeitlich begrenzte Reduzierung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel von vier auf drei Züge mit Wirkung zum 01.08.2021 Änderung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/ Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 S chulgesetz NRW)"

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll. Vorlagen einstimmig beschlossen

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.