Rat · 9. Dezember 2020 · TOP 37.2

Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster, hier: I. Geschäftsordnung des Rates

an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort. Antrag an den Rat verwiesen

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.