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Bezirksvertretung Münster-Hiltrup · 15. November 2022 · TOP 3.1
Auf der Westfalenstraße zw. den Kreuzungen Amelsbürener Straße/Marktallee und Hansestraße/Glasuritstraße die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzen Heideggerstraße nicht umbenennen, ersatzweise soll der alte Name "Südstraße" verwendetwerden
zur Kenntnis genommen: Ein Bericht oder eine Antwort wurde vorgestellt. Zu entscheiden gab es nichts, deshalb wurde nicht abgestimmt – typisch bei Anfragen und Informationsvorlagen.
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