Rat · 11. Februar 2026 · TOP 22.4

Keine Veränderung des Bundestagswahlkreiszuschnitts für die Stadt Münster

an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort. Antrag an den Rat verwiesen

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.