Rat · 1. Juli 2026 · TOP 37.16

Neues Verfahren für Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW: Partizipation stärken, Abläufe transparenter gestalten und Ausschuss für Einwohner*innenbeteiligung einbinden

an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort. Antrag an den Rat verwiesen

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.