Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.
Rat · 1. Juli 2026 · TOP 37.16
Neues Verfahren für Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW: Partizipation stärken, Abläufe transparenter gestalten und Ausschuss für Einwohner*innenbeteiligung einbinden
an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort.
Antrag an den Rat
verwiesen