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Rat · 8. November 2023 · TOP 18

Novellierung der Beherbergungssteuersatzung der Stadt Münster

Mehrheitlich geändert beschlossen

Worum es geht

Die Beherbergungssteuer in Münster wird zum 1. Januar 2024 reformiert und künftig auch auf beruflich oder geschäftlich veranlasste Übernachtungen ausgeweitet. Der Rat beschloss die Neufassung der Satzung mehrheitlich in geänderter Form. Durch die Maßnahme rechnet die Stadt mit jährlichen Einnahmen von rund 3,5 Millionen Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.