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Hauptausschuss · 8. November 2023 · TOP 7

Verlagerung der Kommunalen Stiftungen (V/Stift) von Dezernat V in das Dezernat II

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Hauptausschuss hat der Verlagerung der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen vom Sozial- in das Finanzdezernat einstimmig zugestimmt. Grund für den Wechsel zum 1. Dezember 2023 ist die starke Ausrichtung der Stiftungsarbeit auf die Vermögens- und Finanzverwaltung sowie die Entlastung des Sozialdezernats. Der Status der Einrichtung und deren Aufgaben bleiben unverändert erhalten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.