Worum es geht
Der Ausschuss hat die Fortführung des Betrauungsakts für den Westfälischen Zoologischen Garten Münster für eine Laufzeit von zehn Jahren einstimmig beschlossen. Damit wird der rechtliche Rahmen gesichert, um dem Allwetterzoo städtische Zuschüsse für Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zahlen. Gleichzeitig wird jährlich geprüft, ob Gelder zurückgezahlt werden müssen, um eine Überförderung zu vermeiden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.