Ausschüsse & Rat · 3. – 9. Dezember 2023
Haushalt 2024 und neue Gebühren: Finanzausschuss stellt Weichen für das kommende Jahr
Von Frisch Auf! Münster · · aktualisiert
In der Sitzungswoche standen zentrale finanzielle und planerische Weichenstellungen für das Jahr 2024 auf der Agenda. Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft empfahl unter anderem den neuen städtischen Haushaltsplan und beschloss Anpassungen bei Gebühren und Investitionen. Zudem genehmigte der Betriebsausschuss Münster Marketing die wirtschaftlichen Planungen des städtischen Marketings.
42 Beschlüsse in 2 Gremien.
Anträge der Fraktionen
In dieser Woche wurde über keine Anträge der Fraktionen abgestimmt.
Gezählt werden Anträge, über die abgestimmt wurde; gemeinsame Anträge zählen bei jeder beteiligten Partei. Personalanträge (z. B. Umbesetzungen in Gremien) zählen nicht, weil sie praktisch immer angenommen werden. Zum Prüfen eine Partei anklicken – dann erscheinen alle gezählten Beschlüsse mit Link ins Ratsinformationssystem.
Betriebsausschuss Münster Marketing
Das Gremium beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan für 2024 mit einem ausgeglichenen Budget von rund 4,37 Millionen Euro. Zudem erteilte der Ausschuss die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 und beauftragte die Prüfung für den Jahresabschluss 2023.
Sitzung vom Dienstag, 5. Dezember 2023
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Wirtschaftsplan 2024 von Münster Marketing
Einstimmig beschlossenDer Betriebsausschuss hat den Wirtschaftsplan 2024 für Münster Marketing einstimmig beschlossen. Der Erfolgsplan sieht ausgeglichene Erträge und Aufwendungen von jeweils rund 4,37 Millionen Euro sowie insgesamt 35,47 Stellen vor. Für die Bürgerinnen und Bürger sichert der Beschluss die finanzielle Grundlage für das städtische Marketing und den Tourismus im kommenden Jahr.
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Jahresabschluss von Münster Marketing 2022 – Entlastung der Betriebsleitung
Einstimmig beschlossenDie Betriebsleitung von Münster Marketing wurde für das Geschäftsjahr 2022 einstimmig entlastet. Nachdem bereits der Jahresabschluss und die Verwendung des Gewinns vom Rat beschlossen worden waren, schloss der Ausschuss damit das Prüfverfahren für das Geschäftsjahr formell ab. Finanzielle Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger entstehen dadurch nicht.
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Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses von Münster Marketing zum 31.12.2023
Einstimmig beschlossenDer Betriebsausschuss hat einstimmig beschlossen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses von Münster Marketing für das Jahr 2023 zu beauftragen. Die voraussichtlichen Prüfkosten von 7.000 Euro zuzüglich Auslagen und Steuern werden im Jahresabschluss zurückgestellt. Dies sorgt für eine ordnungsgemäße und transparente Kontrolle der städtischen Einrichtung.
Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
Der Ausschuss empfahl mehrheitlich den städtischen Haushaltsplan 2024 und beschloss eine Jahresgebühr von 260 Euro für Bewohnerparkausweise sowie höhere Abwassergebühren. Darüber hinaus wurden mehrere langfristige Betrauungsakte, Bau- und Erweiterungsmaßnahmen an Schulen und Kitas sowie ein Realisierungswettbewerb am Dortmund-Ems-Kanal auf den Weg gebracht.
Sitzung vom Mittwoch, 6. Dezember 2023
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Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Einstimmig beschlossenFür die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH wurde die Dr. Beermann WP Partner GmbH einstimmig als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt. Der Wechsel folgt den städtischen Vorgaben, die Wirtschaftsprüfung nach fünf Jahren turnusmäßig neu zu vergeben. Die Kosten der Prüfung übernimmt die Zoo GmbH selbst.
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Betrauungsakt Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat die Fortführung des Betrauungsakts für den Westfälischen Zoologischen Garten Münster für eine Laufzeit von zehn Jahren einstimmig beschlossen. Damit wird der rechtliche Rahmen gesichert, um dem Allwetterzoo städtische Zuschüsse für Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zahlen. Gleichzeitig wird jährlich geprüft, ob Gelder zurückgezahlt werden müssen, um eine Überförderung zu vermeiden.
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Betrauungsakt Münster Marketing
Einstimmig beschlossenDer Betrauungsakt für Münster Marketing wurde für die nächsten zehn Jahre einstimmig beschlossen. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um städtische Zahlungen für Marketing- und Tourismusaufgaben rechtssicher fortzuführen. Eine jährliche Prüfung stellt zudem sicher, dass keine Fördermittel im Übermaß fließen.
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Betrauungsakt Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM)
Einstimmig beschlossenFür die Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat der Ausschuss die Verlängerung des Betrauungsakts um zehn Jahre einstimmig beschlossen. Der Beschluss gewährleistet, dass die städtischen Zuschüsse zur Förderung der lokalen Wirtschaft europarechtskonform gezahlt werden können. Zur Kontrolle möglicher Überzahlungen wird der Mitteleinsatz künftig jährlich überprüft.
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Betrauungsakt Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat den Betrauungsakt für die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH für die Dauer von zehn Jahren einstimmig beschlossen. Dies sichert die rechtliche Basis für die städtische Förderung des freien Theaters ab. Ein Prüfmechanismus sorgt gleichzeitig dafür, dass keine Überkompensation durch städtische Gelder entsteht.
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Betrauungsakt für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Theater Münster
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat den Betrauungsakt für das Theater Münster für die kommenden zehn Jahre einstimmig beschlossen. Damit wird die rechtliche und finanzielle Grundlage für die städtischen Zuschüsse und den Weiterbetrieb des Theaters langfristig abgesichert.
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Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH)
Einstimmig beschlossenFür den Allwetterzoo Münster wurde der Managementkontrakt von 2024 bis einschließlich 2028 einstimmig beschlossen. Die Vereinbarung sieht jährliche städtische Zuschüsse in Höhe von 4,8 Millionen Euro vor, wovon ab 2024 jeweils 700.000 Euro in Investitionen fließen.
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Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster
Einstimmig beschlossenDie Änderung der städtischen Verwaltungsgebührensatzung zum 1. Januar 2024 wurde einstimmig beschlossen. Grund ist eine Neuregelung auf Landesebene, die nun zu Gebührenanpassungen beim Denkmalschutz, im Katasterwesen und im Wohnungsbereich führt.
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KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie
Einstimmig beschlossenDie städtische Kreditlinie für die KonvOY GmbH wurde einstimmig auf 15 Millionen Euro erhöht. Dadurch wird die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft über das städtische Cash-Pooling gesichert, weil sich Grundstücksverkäufe im Oxford-Quartier verzögert haben.
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2023 "Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern"
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat einstimmig beschlossen, Einbürgerungsverfahren in Münster weiter zu optimieren, Wartezeiten zu verkürzen und Informationsangebote zu verbessern. Die Stadt bekennt sich zu einer weltoffenen Ausrichtung und will den Prozess für Interessierte und Fachkräfte erleichtern.
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Wirtschaftsplan 2024 der citeq
Einstimmig beschlossenDer Wirtschaftsplan 2024 des städtischen IT-Dienstleisters citeq mit einem Gesamtvolumen von rund 54 Millionen Euro wurde einstimmig genehmigt. Schwerpunkte liegen auf der Sicherung des IT-Betriebs und dem Ausbau digitaler Bürgerservices.
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Bewohnerparkausweis-Gebührenverordnung
Mehrheitlich beschlossenMehrheitlich wurde die neue Bewohnerparkausweis-Gebührenverordnung beschlossen, die ab dem 1. Februar 2024 gilt und eine Jahresgebühr von 260 Euro vorsieht. Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem die bisherige Regelung nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beanstandet werden musste.
- Vorlage V/0581/2023
- Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage A (PDF)
- Anlage 1 Vorlage V-581-2023 Bewohnerparkausweis-Gebührenverordnung Stand 17.11.2023 (003) (PDF)
- Anlage 2 BVerwG Stadt Freiburg BVerwG Pressemitteilung 47 2023 13.06.2023 (PDF)
- Anlage 3 BVerwG Bewohnerparkausweisgebühren Urteil mit Begründung U 9 CN 2.22.0 vom 13.06.2023 (PDF)
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Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Sendsatzung der Stadt Münster
Einstimmig beschlossenDie Standplatzentgelte für Schausteller auf dem münsterschen Send steigen ab dem 1. Januar 2024 um 7,9 Prozent, was einstimmig beschlossen wurde. Zudem entfallen künftig bestimmte Mindestentgelte ab dem sechsten Veranstaltungstag sowie für Wohnwagen.
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Wirtschaftsplan 2024 von Münster Marketing
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat den Wirtschaftsplan 2024 für Münster Marketing einstimmig beschlossen. Der Erfolgsplan ist mit Erträgen und Aufwendungen von jeweils rund 4,37 Millionen Euro ausgeglichen und sichert rund 35 Stellen ab. Damit ist die finanzielle Grundlage für die Aktivitäten des Stadtmarketings im kommenden Jahr gelegt.
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Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat eine Erhöhung der Abwassergebühren für das Jahr 2024 einstimmig beschlossen. Die Schmutzwassergebühr steigt auf 2,63 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr auf 0,89 Euro pro Quadratmeter. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von 83 Euro.
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Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat die Änderung der Gebührentarife zur Gewässergebührensatzung für 2024 einstimmig beschlossen. Über diese Satzung werden die Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung auf die anliegenden Grundstücke in den sechs Unterhaltungsgebieten Münsters umgelegt. Für das Jahr 2024 beläuft sich der umzulegende Betrag insgesamt auf rund 818.000 Euro.
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Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Matthias-Claudius-Schule
Einstimmig beschlossenDie Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule der Matthias-Claudius-Schule im Geistviertel wird zum 1. August 2024 an den Verein Beratungsstelle Südviertel übertragen. Der Ausschuss stimmte dieser Überleitung im Rahmen der stadtweiten Übergabe von Ganztagsangeboten an freie Jugendhilfeträger einstimmig zu. Für Familien sichert dies die verlässliche Weiterführung der Nachmittagsbetreuung.
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Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Clemensschule und Paul-Gerhardt-Schule
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschulen an der Clemensschule und der Paul-Gerhardt-Schule in Hiltrup zum 1. August 2024 dem Caritasverband Münster zu übertragen. Die Maßnahme ist Teil des Plans, städtische Ganztagsbetreuungen an freie Träger zu übergeben. Damit bleibt die außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder an beiden Grundschulen sichergestellt.
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Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Nikolaischule
Einstimmig beschlossenDie Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule an der Nikolaischule in Wolbeck wird zum 1. August 2024 an den Träger Outlaw gGmbH übergeben. Diesem Schritt stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Für Eltern und Kinder in Wolbeck gewährleistet dies das Fortbestehen des schulischen Ganztags- und Betreuungsangebots.
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Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Norbertschule
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat der Übertragung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule an der Norbertschule in Coerde an den Kreisel e.V. ab dem 1. August 2024 einstimmig zugestimmt. Damit setzt die Stadt die schrittweise Übergabe der Ganztagsangebote an freie Jugendhilfeträger fort. Das Betreuungsangebot für die Grundschulkinder im Stadtteil Coerde wird dadurch langfristig organisiert.
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Betriebliche Kindertageseinrichtung der Provinzial Holding AG
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss stimmte dem Bau einer neuen betrieblichen Kindertageseinrichtung der Provinzial Holding AG an der Provinzial-Allee einstimmig zu. Die zunächst auf fünf Jahre befristete Einrichtung soll ab August 2024 insgesamt 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren anbieten. Träger der zweigruppigen Kita wird die KitaConcept gGmbH.
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Errichtungs- und Baubeschluss für den Neubau einer Lagerhalle auf dem Betriebshofgelände Höltenweg
Einstimmig geändert beschlossenDer Ausschuss hat den Neubau einer Kaltlagerhalle auf dem Betriebshof am Höltenweg einstimmig in geänderter Form beschlossen. Die Halle mit einem Investitionsvolumen von rund 1,68 Millionen Euro soll den Lagerbedarf des Sportamtes und des Grünflächenamtes decken, etwa für Sportgeräte bei Turnhallensanierungen. Die Bauarbeiten sollen nach Erteilung der Genehmigungen voraussichtlich ab Frühjahr 2024 starten.
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Neufassung der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster zum 01.01.2024
Einstimmig beschlossenDie Neufassung der städtischen Sportförderrichtlinie zum 1. Januar 2024 wurde einstimmig beschlossen. Die Neuregelung gliedert Förder- und Zuschussarten übersichtlicher auf, um das Verfahren für Vereine verständlicher zu machen und die Antragstellung zu erleichtern.
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Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2024 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dem SC Preußen Münster für das Jahr 2024 eine Betriebsbeihilfe in Höhe von 980.390 Euro zu gewähren. Der Zuschuss dient der Sicherung des Spiel- und Trainingsbetriebs im städtischen Stadion an der Hammer Straße und steht unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Haushalt.
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Errichtungsbeschluss einer Beachvolleyballhalle
Einstimmig beschlossenDer Bau einer neuen Beachvolleyballhalle zur Sicherung des Bundesstützpunktes Volleyball in Münster wurde einstimmig beschlossen. Die Zweifeld-Halle soll am Standort der DJK Sportschule errichtet werden und umfasst ein geplantes Investitionsvolumen von rund 5,56 Millionen Euro.
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Änderung der Tarifbestimmungen, Haus- und Badeordnung der städtischen Bäder
Mehrheitlich geändert beschlossenDer Ausschuss hat Änderungen an den Tarifen sowie der Haus- und Badeordnung für die städtischen Bäder mehrheitlich geändert beschlossen. Durch die zum 1. Januar 2024 greifenden Preiserhöhungen rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 474.000 Euro.
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Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der Nieberdingstraße 23
Einstimmig beschlossenDie Erweiterung der städtischen Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der Nieberdingstraße 23 wurde einstimmig beschlossen. Die bisher mit 50 Plätzen genutzte Einrichtung wird auf ihre volle Kapazität von 100 Plätzen hochgefahren, wofür auch zusätzliches Betreuungspersonal bewilligt wurde.
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Vertragsverlängerung Ateliergemeinschaft Schulstraße und Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V.
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat die Verlängerung der Mietverträge für die Ateliergemeinschaft Schulstraße und die Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V. um jeweils fünf Jahre einstimmig befürwortet. Damit werden bezahlbare Arbeits- und Atelierräume für Kunst- und Kulturinitiativen im Kreuzviertel gesichert.
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Baubeschluss - Erweiterung der Kindertagesstätte am Edelbach um 2 Gruppen, Coerdestiege 15 in Münster Coerde
Einstimmig beschlossenDie Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte am Edelbach in Münster-Coerde um zwei Gruppen wurde einstimmig beschlossen. Für das Bauvorhaben sind Investitionen von rund 2,73 Millionen Euro vorgesehen, Baubeginn soll im ersten Quartal 2024 sein.
- Vorlage V/0406/2023
- Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage A (PDF)
- Anlage 1 - Entwurfsplanung (PDF)
- Anlage 2 - Außenanlagenplanung (PDF)
- Anlage 3 - Checkliste Nachhaltiges bauen (PDF)
- Anlage 4 - Checkliste Barrierefreies Bauen (PDF)
- Anlage 5 - Kostenberechnung (PDF)
- Anlage 5.1 - Zusammenstellung Mehrkosten (PDF)
- Anlage 6 - Folgelastenberechnung (PDF)
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1. Rückbau der Einfachsporthalle auf dem Gelände der ehemaligen Josefschule, Stadtbezirk Mitte 2. Auftrag zur Machbarkeitsstudie Mehrfachsporthalle und Erweiterungsoptionen Erna-de-Vries-Realschule, Spichernstraße 17
Einstimmig geändert beschlossenDie alte Einfachsporthalle der ehemaligen Josefschule im Bezirk Mitte wird abgerissen. Gleichzeitig prüft die Verwaltung in einer Machbarkeitsstudie den Bau einer Mehrfachsporthalle sowie Schulerweiterungen an der Erna-de-Vries-Realschule als Ersatz. Die Vorlage wurde einstimmig mit Änderungen vorberatend beschlossen.
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Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord um einen Zug zur Dreizügigkeit - Baubeschluss -
Einstimmig beschlossenDie Grundschule Wolbeck-Nord wird in Modulbauweise um einen Zug erweitert, um künftig dreizügig betrieben werden zu können. Das Gesamtprojekt umfasst rund 5,34 Millionen Euro an Investitionskosten, der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2024 angesetzt. Der Ausschuss stimmte der Baumaßnahme einstimmig zu.
- Vorlage V/0552/2023
- Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage A (PDF)
- Anlage 1 - Entwurf (PDF)
- Anlage 2 - Außenanlagen (PDF)
- Anlage 3 - Checkliste Nachhaltigkeit (PDF)
- Anlage 4 - Checkliste barrierefreies Bauen (PDF)
- Anlage 5 - Kostenberechnung (PDF)
- Anlage 6 - Folgelastenberechnung (PDF)
- Anlage 7 - Folgekosten Personal (PDF)
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Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2024 - Finanzplan 2024 - 2028
Einstimmig beschlossenDer Wirtschaftsplan 2024 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) wurde einstimmig beschlossen. Er umfasst im Erfolgsplan geplante Erträge von rund 75,2 Millionen Euro und schließt mit einem Überschuss von gut 3,5 Millionen Euro ab. Das Investitionsvolumen im Vermögensplan beläuft sich auf rund 12,9 Millionen Euro.
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Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2024
Einstimmig beschlossenFür Sonderleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wie Bereitschaftsdienste, Sonderabfuhren oder Abfallannahmen auf Recyclinghöfen wurden die Tarife für 2024 festgelegt. Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten werden einzelne Stundensätze und Entgelte angepasst. Der Ausschuss befürwortete den Tarif einstimmig.
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Abfallgebühren 2024
Einstimmig beschlossenDie Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger in Münster bleiben 2024 im Wesentlichen stabil, da Kostensteigerungen durch Überschüsse aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Lediglich die Gebühren für Krankenhausabfälle sowie Pauschalen für Transportwege über 15 Meter steigen an. Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.
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Straßenreinigungsgebühren 2024
Einstimmig beschlossenDie Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 bleiben in Münster unverändert auf dem Niveau des Vorjahres. Gestiegene Sach- und Personalkosten können unter anderem durch Überschüsse aus Vorjahren und Fördergelder aufgefangen werden. Der Ausschuss stimmte der Gebührenkalkulation einstimmig zu.
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Neufassung der Satzung für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster und Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster
Einstimmig beschlossenDie Satzung und die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe werden neu gefasst. Zudem soll die Verwaltung ein Konzept erarbeiten, um die Erreichbarkeit von Grabstellen auf dem Waldfriedhof Lauheide für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen zu verbessern. Der Beschluss fiel einstimmig.
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Beitritt der Stadt Münster zum Förderverein der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e.V.)
Einstimmig beschlossenDie Stadt Münster tritt dem Förderverein der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e.V.) bei. Durch die Mitgliedschaft soll der fachliche Austausch bei der Planung, Pflege und Entwicklung von städtischem Grün gestärkt werden. Der Ausschuss stimmte dem Beitritt einstimmig zu.
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Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal: Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für den Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße
Mehrheitlich beschlossenDer Ausschuss hat die Auslobung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für das neue Stadtquartier an der Theodor-Scheiwe-Straße am Dortmund-Ems-Kanal mehrheitlich beschlossen. Zudem soll die Verwaltung Wege- und Brückenverbindungen für den Fuß- und Radverkehr im Hafenbereich prüfen. Für die Durchführung des Verfahrens sind voraussichtlich Kosten von 210.000 Euro vorgesehen.
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Haushaltsplan der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2024
Mehrheitlich geändert beschlossenDer Ausschuss hat die Empfehlungen zum Haushaltsplan der Stadt Münster für das Jahr 2024, zum Stellenplan sowie zur Haushaltssatzung mehrheitlich in geänderter Form beschlossen. Diese Beschlussfassung dient als Empfehlung für die anstehende endgültige Entscheidung im Rat und umfasst auch den Umgang mit vorliegenden Anträgen und Bürgereingaben.