Worum es geht
Die Änderung der städtischen Verwaltungsgebührensatzung zum 1. Januar 2024 wurde einstimmig beschlossen. Grund ist eine Neuregelung auf Landesebene, die nun zu Gebührenanpassungen beim Denkmalschutz, im Katasterwesen und im Wohnungsbereich führt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.