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Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien · 4. Mai 2023 · TOP 8

Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenenGanztagsschulen"

Einstimmig geändert beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss empfahl eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen. Damit wird festgeschrieben, dass die Gebühren für Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen sowie in der OGS ab August 2024 nicht wie früher angedacht jährlich um 3 Prozent steigen. Bis zur Einführung des Ganztags-Rechtsanspruchs im Jahr 2026 sollen die Elternbeiträge stattdessen grundsätzlich neu bewertet werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.