Worum es geht
Der Ausschuss empfahl eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen. Damit wird festgeschrieben, dass die Gebühren für Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen sowie in der OGS ab August 2024 nicht wie früher angedacht jährlich um 3 Prozent steigen. Bis zur Einführung des Ganztags-Rechtsanspruchs im Jahr 2026 sollen die Elternbeiträge stattdessen grundsätzlich neu bewertet werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.