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Sportausschuss · 23. Mai 2023 · TOP 8

Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Sportausschuss hat die korrigierten Entschädigungszahlungen an Sportvereine beschlossen, deren Sportstätten und Geräte von städtischen Schulen mitgenutzt werden. Damit werden frühere Rechenfehler berichtigt, sodass die Vereine nun die passenden Pauschalen erhalten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.