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Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen · 23. August 2023 · TOP 3

Besetzung der Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Kommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Birgit Edler und Andreas Viehoff-Heithorn ab dem 1. Oktober 2023 für drei Jahre zu ehrenamtlichen Ombudspersonen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz zu bestellen. Die Ombudsstelle soll künftig bei Streitigkeiten zwischen Nutzenden oder Angehörigen und Leistungsanbietern vermitteln. Damit erhalten pflegebedürftige Menschen, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Schlichtungsstelle in Münster.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.