Worum es geht
Der Ausschuss hat die Anpassung der städtischen Anlagerichtlinie einstimmig beschlossen und dabei die Kriterien für nachhaltige Kapitalanlagen geschärft. Künftig gelten strengere ESG-Kriterien für Unternehmensbeteiligungen und erstmals auch feste Kriterien sowie Ausschlüsse für den Kauf von Staatsanleihen. Damit soll das städtische Kapital weiterhin sicher und im Einklang mit dem Klimaschutzziel der Stadt angelegt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.