Worum es geht
Der Ausschuss hat die Einführung verbindlicher Kriterien aus dem neuen „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ einstimmig beschlossen. Ziel ist es, städtische Beteiligungsverfahren für alle Menschen, insbesondere auch für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, zugänglicher zu gestalten. Zudem wird die Anschaffung mobiler Anlagen zur Hörunterstützung für Veranstaltungen geprüft.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.