Ausschüsse & Rat · 26. Mai – 1. Juni 2024
Münster Marketing: Jahresabschluss 2023 und Leitfaden für inklusive Beteiligung beschlossen
Von Frisch Auf! Münster · · aktualisiert
In der Woche vom 26. Mai bis 1. Juni 2024 befasste sich der Betriebsausschuss Münster Marketing mit den städtischen Finanzen und der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern. Das Gremium stellte den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 fest. Zudem stimmten die Mitglieder über Maßnahmen ab, um Beteiligungsverfahren künftig für alle Menschen zugänglicher zu gestalten.
2 Beschlüsse in 1 Gremium.
Anträge der Fraktionen
In dieser Woche wurde über keine Anträge der Fraktionen abgestimmt.
Gezählt werden Anträge, über die abgestimmt wurde; gemeinsame Anträge zählen bei jeder beteiligten Partei. Personalanträge (z. B. Umbesetzungen in Gremien) zählen nicht, weil sie praktisch immer angenommen werden. Zum Prüfen eine Partei anklicken – dann erscheinen alle gezählten Beschlüsse mit Link ins Ratsinformationssystem.
Betriebsausschuss Münster Marketing
Der Ausschuss beschloss einstimmig den Jahresabschluss für 2023 mit einer Bilanzsumme von rund 2,4 Millionen Euro und einem durch Rücklagen gedeckten Fehlbetrag. Ebenfalls einstimmig wurde die Einführung verbindlicher Kriterien aus dem Leitfaden für inklusive Beteiligung beschlossen, um Verfahren barrierefreier zu machen.
Sitzung vom Mittwoch, 29. Mai 2024
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Feststellung des Jahresabschlusses von Münster Marketing für das Wirtschaftsjahr 2023
Einstimmig beschlossenDer Betriebsausschuss hat den Jahresabschluss 2023 von Münster Marketing einstimmig beschlossen. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einer Bilanzsumme von rund 2,4 Millionen Euro und einem Fehlbetrag von etwa 70.753 Euro ab, der aus der Gewinnrücklage gedeckt wird.
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Münster gemeinsam machen – mit dem „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster stärken
Einstimmig beschlossenDer Ausschuss hat die Einführung verbindlicher Kriterien aus dem neuen „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ einstimmig beschlossen. Ziel ist es, städtische Beteiligungsverfahren für alle Menschen, insbesondere auch für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, zugänglicher zu gestalten. Zudem wird die Anschaffung mobiler Anlagen zur Hörunterstützung für Veranstaltungen geprüft.