Worum es geht
Die Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien wurde an die neu strukturierte Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII angepasst. Künftig dürfen die neu formierte Arbeitsgemeinschaft und ihre fünf Unter-Arbeitsgruppen jeweils gewählte Personen als beratende Mitglieder entsenden. Der Hauptausschuss stimmte dieser Satzungs- und Beschlussanpassung einstimmig zu.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.