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Hauptausschuss · 19. Juni 2024 · TOP 30

Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien wurde an die neu strukturierte Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII angepasst. Künftig dürfen die neu formierte Arbeitsgemeinschaft und ihre fünf Unter-Arbeitsgruppen jeweils gewählte Personen als beratende Mitglieder entsenden. Der Hauptausschuss stimmte dieser Satzungs- und Beschlussanpassung einstimmig zu.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.