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Rat · 22. März 2023 · TOP 28

Verzicht auf Elternbeiträge bei Einschränkungen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen, Erhöhung der Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote, Anpassung der Elternbeitragssatzung

Mehrheitlich geändert beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat Regelungen beschlossen, nach denen Eltern die Beiträge für Kitas und den offenen Ganztag bei erheblichen Betreuungsausfällen für bis zu zwei Monate erlassen werden. Für das Kita-Jahr 2022/2023 wird der Beitrag für den Juli 2023 pauschal erlassen, zudem wurde die entsprechende Beitragssatzung angepasst.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.