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Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft · 21. März 2023 · TOP 6.5

Verzicht auf Elternbeiträge bei Einschränkungen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen, Erhöhung der Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote, Anpassung der Elternbeitragssatzung

Mehrheitlich geändert beschlossen

Worum es geht

Bei Einschränkungen oder Ausfällen der Betreuung in Kitas und offenen Ganztagsschulen (OGS) wird den Eltern künftig unter bestimmten Bedingungen der Monatsbeitrag erlassen. Zudem wurde für das Kita-Jahr 2022/2023 ein einmaliger Beitragsverzicht für den Juli 2023 festgelegt. Gleichzeitig beschloss das Gremium Änderungen an der Beitragssatzung bezüglich Einkommensgrenzen für OGS-Betreuungsangebote.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.