Worum es geht
Bei Einschränkungen oder Ausfällen der Betreuung in Kitas und offenen Ganztagsschulen (OGS) wird den Eltern künftig unter bestimmten Bedingungen der Monatsbeitrag erlassen. Zudem wurde für das Kita-Jahr 2022/2023 ein einmaliger Beitragsverzicht für den Juli 2023 festgelegt. Gleichzeitig beschloss das Gremium Änderungen an der Beitragssatzung bezüglich Einkommensgrenzen für OGS-Betreuungsangebote.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.