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Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft · 23. April 2024 · TOP 7.15

Freiwilliger städtischer Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen von öffentlich-geförderten Kindertageseinrichtungen in Münster

Einstimmig geändert beschlossen

Worum es geht

Öffentlich geförderte Kitas in Münster erhalten für das Kindergartenjahr 2023/2024 einen freiwilligen städtischen Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen in Höhe von maximal 70 Prozent. Die Vorlage wurde einstimmig mit Änderungen beschlossen. Die finanzielle Entlastung der Kita-Träger soll ab 2024/2025 weitergeführt werden und gilt vorerst bis zur nächsten Reform des Kinderbildungsgesetzes.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.