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Stadt wählen, aktuell: Münster

Rat · 24. April 2024 · TOP 31

Freiwilliger städtischer Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen von öffentlich-geförderten Kindertageseinrichtungen in Münster

Einstimmig geändert beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig beschlossen, den Trägern öffentlich geförderter Kitas für das Kindergartenjahr 2023/2024 einen freiwilligen städtischen Zuschuss zu ihren gesetzlichen Eigenanteilen zu zahlen. Dabei übernimmt die Stadt bis zu 70 Prozent dieses Trägeranteils. Die Maßnahme soll die finanzielle Belastung der Kitaträger abfedern und ist befristet bis zur nächsten Reform des Kinderbildungsgesetzes.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.