Worum es geht
Einstimmig wurde beschlossen, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der städtischen Tochtergesellschaft Bauwerke Münster GmbH zuzustimmen. Die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, die neue Ordnung formell zu genehmigen. Damit erhält das Kontrollgremium des städtischen Bauunternehmens feste Verfahrensregeln und Wertgrenzen für Vergaben.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.