Worum es geht
Für den Aufsichtsrat der städtischen Tochtergesellschaft Bauwerke Münster GmbH wurde eine neue Geschäftsordnung genehmigt. Diese regelt die Arbeitsweise des Gremiums und legt unter anderem Wertgrenzen für die Vergabe von Bauaufträgen fest.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.