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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung · 22. Mai 2024 · TOP 12

Anpassung der Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens"

Mehrheitlich beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, Zahlungen aus dem Sonderfonds für Schwangere und Mütter für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr bis Ende 2024 auszusetzen. Dadurch werden 75.000 Euro eingespart, um Finanzierungszuschüsse für öffentlich geförderte Kindertagesstätten bereitzustellen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.