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Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft · 10. September 2024 · TOP 8.10

Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

Mehrheitlich beschlossen

Worum es geht

Die Gebühren der Westfälischen Schule für Musik werden zum 1. Januar 2025 und 2026 um durchschnittlich jeweils 7 Prozent angehoben und ab 2027 jährlich um 2 Prozent dynamisiert. Ein entsprechender Satzungsbeschluss wurde mehrheitlich gefasst. Für Schülerinnen, Schüler und Eltern bedeutet dies schrittweise steigende Unterrichtsbeiträge.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.