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Hauptausschuss · 11. September 2024 · TOP 27

Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Gebühren für die Westfälische Schule für Musik steigen in den Jahren 2025 und 2026 um durchschnittlich jeweils sieben Prozent und ab 2027 jährlich dynamisch um zwei Prozent. Eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung zum 1. Januar 2025 wurde einstimmig beschlossen. Grund für den Anstieg sind unter anderem höhere Personalkosten infolge eines Gerichtsurteils, durch das Honorarkräfte in sozialversicherungspflichtige Festanstellungen überführt werden müssen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.