Worum es geht
Der Rat hat die Satzung zur Neuregelung der Bewohnerparkgebühren aus dem Februar 2023 einstimmig aufgehoben und die Verwaltung mit einem rechtssicheren Neuentwurf beauftragt. Bereits gezahlte Gebühren werden den Bürgerinnen und Bürgern erstattet, während abgelaufene Ausweise vorerst weiter als Nachweis gültig bleiben.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.