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Rat · 14. Juni 2023 · TOP 26

Einrichtung einer Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig die Einrichtung einer Ombudsstelle nach dem Landes-Wohn- und Teilhabegesetz beschlossen. Die ehrenamtlich tätigen Personen sollen künftig bei Konflikten zwischen Bewohnern oder Angehörigen und Pflegeheimen, Werkstätten oder ambulanten Diensten vermitteln. Das Besetzungsverfahren für die unabhängige Stelle startet im Herbst 2023.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.