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Ausschuss für Gleichstellung · 7. Juni 2023 · TOP 7

Einrichtung einer Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss für Gleichstellung hat einstimmig das Konzept zur Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW beschlossen. Die ehrenamtlich tätige Ombudsperson soll ab Herbst 2023 bei Streitigkeiten zwischen Betreuungseinrichtungen, Pflegediensten und den dort betreuten Menschen sowie deren Angehörigen vermitteln.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.