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Stadt wählen, aktuell: Münster

Hauptausschuss · 14. Juni 2023 · TOP 15

Einrichtung einer Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Stadt Münster richtet eine ehrenamtliche Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz ein. Die unabhängige Stelle soll ab Herbst 2023 bei Konflikten zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Anbietern von Pflegeheimen, Betreuungsgemeinschaften oder Behindertenwerkstätten vermitteln.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.