Worum es geht
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der städtischen KonvOY GmbH wird in § 3 Abs. 3 angepasst, wozu der Ausschuss einstimmig die Zustimmung erteilte. Hintergrund ist eine Empfehlung der Bezirksregierung, die gesetzliche Bindung der Vertreterinnen und Vertreter an Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse deutlicher hervorzuheben. Für die Bürgerinnen und Bürger Münsters ergeben sich daraus rein gesellschaftsrechtliche und formale Klarstellungen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.