Frisch Auf!
Stadt wählen, aktuell: Münster

Hauptausschuss · 21. Februar 2024 · TOP 9

KonvOY GmbH: Anpassung der Regelung in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (GO AR) zur Vertretung der Gemeinde im Aufsichtsrat

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Hauptausschuss hat die Vertreter der Stadt in der KonvOY GmbH ermächtigt, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zu ändern. Die Neuregelung stellt klar, dass die städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat die Interessen der Kommune vertreten und an Beschlüsse von Rat und Ausschüssen gebunden sind.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.