Frisch Auf!
Stadt wählen, aktuell: Münster

Rat · 21. Februar 2024 · TOP 18

KonvOY GmbH: Anpassung der Regelung in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (GO AR) zur Vertretung der Gemeinde im Aufsichtsrat

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig beschlossen, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der städtischen Tochtergesellschaft KonvOY GmbH anzupassen. Damit wird die rechtliche Bindung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt an Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse klarer festgeschrieben. Dies erfolgte auf Empfehlung der Bezirksregierung im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Prüfung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.