Worum es geht
Der Hauptausschuss hat eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster auf den Weg gebracht. Die Überarbeitung setzt geänderte Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen um, insbesondere zur Entschädigung und zu Sitzungsgeldern für ehrenamtliche Mitglieder von Gremien und Kommissionen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.