Worum es geht
Der Rat hat die städtische Hauptsatzung einstimmig an geänderte landesrechtliche Vorgaben zur Entschädigung von Rats- und Ausschussmitgliedern angepasst. Dies betrifft unter anderem Entschädigungen für die Inklusionskommission sowie Doppelspitzen im Fraktionsvorsitz.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.