Worum es geht
Der Ausschuss hat einstimmig die Konzeption zur Einrichtung einer neuen Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW beschlossen. Die ehrenamtlich tätigen Ombudspersonen sollen künftig bei Konflikten zwischen Bewohnerinnen bzw. Nutzenden und Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Werkstätten für behinderte Menschen neutral vermitteln. Ab Herbst 2023 soll das Auswahlverfahren für die Besetzung dieser unabhängigen Anlaufstelle starten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.